Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Das „Studiowerk“ ist eine eine Marke für Dienstleistungen zur Freizeitgestaltung mit fest gebuchten Terminen, der Studiowerk UG, Rebenring 31, 38106 Braunschweig (nachfolgend „SW“ genannt).

Alle Verträge, Leistungen und Angebote mit „SW“ erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von „SW“ schriftlich bestätigt worden sind.

2. Öffnungs- und Geschäftszeiten
Die festen Öffnungs-, Geschäfts- und Telefonzeiten für Buchungs-, Beratungs- und Produktionsbesprechungen sind von Montags bis Freitags von 10:30 bis 18:30 Uhr.

Alle Wochenenden sind ausschließlich für Gruppen- und Bandaufnahmen vorbehalten, in dieser Zeit stehen aufgrund der stattfindenden Veranstaltungen keine Telefonzeiten zur Verfügung.

Studioproduktionen und Veranstaltungen sind jederzeit nach schriftlicher Vereinbarung möglich, auch an Sonn- und Feiertagen. In den Betriebsurlaubszeiten stehen für wichtige Nachrichten, Buchungen, Änderungen oder Stornierungen ausschließlich der Anrufbeantworter und das Mailformular zur Verfügung.

3. Reservierungen
Termine dürfen durch den Kunden kostenlos für 7 Tage reserviert bzw. geblockt werden. Diese Reservierungen sind sowohl für den Kunden als auch für „SW“ unverbindlich. Bekommt „SW“ innerhalb der Reservierung keine Angebotsanfrage oder schriftliche Bestätigung durch den Kunden, so wird dieser Termin wieder für andere Kunden freigegeben.

4. Grundsätzliches
Ein kompletter Studiotag beinhaltet immer 7 Arbeitsstunden und eine Stunde Pause, Studiotage müssen mindestens eine Woche im voraus gebucht werden.

5. Angebotserstellung
Die Angebotserstellung erfolgt immer nach einer ausführlichen Beratung oder nach dem Ausfüllen des Buchungsformular durch den Kunden.

Erstellt „SW“ dem Kunden ein schriftliches Angebot mit einem festen Termin, so ist dieser Termin bzw. Zeitraum bis zum Ablauf der Angebotsfrist durch „SW“ verbindlich reserviert.

Möchte der Kunde dieses für ihn unverbindliche Angebot in Anspruch nehmen, so muss er dieses bis zum Ablauf der Frist schriftlich per Mail, Fax oder auf dem Postweg bestätigen. Nach Ablauf der Angebotsfrist darf „SW“ diesen Termin wieder anderen Interessenten zur Verfügung stellen.

Ermäßigung-Gutscheine müssen immer im Vorfeld angeben und in das Angebot als Artikel integriert werden. Nach Bestätigung des Angebotes durch den Kunden, ist eine Berücksichtigung von Ermäßigungs-Gutscheinen leider nicht möglich!

6. Auftragserteilung (Buchung)
Jede schriftliche und durch den Kunden erteilte Auftragsbestätigung per Mail, Fax oder auf den Postweg, gilt nach § 312g Abs. 2 Satz 9 als verbindlich! „SW“ ist eine Dienstleistung zur Freizeitgestaltung mit fest gebuchten Terminen! Das sonst übliche Widerrufsrecht findet bei einer Dienstleistung zur Freizeitgestaltung mit einem genau angegeben Zeitraum keine Anwendung!

7. Preise
Alle Preise verstehen sich grundsätzlich inklusiv des bei Vertragsabschluss geltenden Mehrwertsteuersatzes. Die Preise von „SW“ sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Gültig ist immer nur das von „SW“ individuell erstellte Angebot.

Für Buchungen an Sonn- und Feiertagen und ab 22:00 Uhr wird ein Aufschlag in Höhe von mindestens 20% der an Werktagen fälligen brutto Gesamtsumme berechnet.

8. Zahlung
Mit der schriftlichen Bestätigung durch den Kunden per Mail, Fax oder auf den Postweg, gilt das von „SW“ zugesandte Angebot und die allgemeinen Geschäftsbedingungen als vollständig akzeptiert.

Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung werden 50% des Gesamtbetrages innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge fällig. Die Weiterbearbeitung und Durchführung des gebuchten Events kann erst mit dem Eintreffen der Anzahlung erfolgen. Ausnahmen müssen von „SW“ schriftlich bestätigt werden.

9. Mahnwesen
Bei einem Zahlungsverzug wird dem Kunden nach Ablauf von 14 Tagen eine kostenlose Zahlungserinnerung per Mail oder Post zugestellt, diese beinhaltet ein weiteres Zahlungsziel von einer Woche. Nach Ablauf dieser Kulanzfrist werden dem Kunden bei der ersten Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5,- Euro und bei der 2. Mahnung Gebühren in Höhe von 10 Euro für Mehraufwand in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug darf Record2Go zusätzlich Verzugszinsen nach § 288 BGB berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt „SW“ vorbehalten.

10. Urheber-, Leistungsschutz- und Aufnahmerechte
Beinhalten die Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik oder Sprache, so müssen alle Rechte etwaiger Dritter durch den Kunden im Vorfeld geklärt werden. „SW“ kauft ausschließlich im Kundenauftrag bestimmte Werke, die Übertragung fremder Urheber- und Leistungsschutzrechte ist nicht Inhalt des zustande kommenden Vertrages. Dem Kunden werden lediglich die vor Ort getätigten Aufnahmerechte übertragen. „SW“ ist nicht verpflichtet zu prüfen, inwieweit Rechte Dritter verletzt werden.

11. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen
An Tonaufnahmen, Fotos, Videos, Abbildungen und Zeichnungen behält sich „SW“ die Eigentums- und Nutzungsrechte vor, sie dürfen ohne vorherige Absprache Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Mit dem Betreten des Tonstudios erklärt sich jede Person (Eltern für Ihre nicht volljährigen Kinder) damit einverstanden, jederzeit fotografiert, abgefilmt oder karikatiert zu werden. Weiter stimmt jede Person zu, dass die getätigten Aufnahmen von „SW“ für Kommunikations- und Werbemittel genutzt werden dürfen. Ein Weiterreichen/Weiterverkauf an andere Personen/Unternehmen oder eine andere kommerzielle Nutzungen findet ohne vorherige Absprache nicht statt.

12. Rücktritt und Stornierung
Bei einem Rücktritt oder Stornierung durch den Kunden ist „SW“ berechtigt, Ausfall-, Bearbeitungs- und Stornogebühren auf den Gesamtpreis wie folgt zu berechnen:

Ab Zugang der Bestätigung:
bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn – pauschal 25,- Euro
Ab 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 20%
Ab 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 35%
Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 50%
Ab 07 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 75%
Ab 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn – 100%

13. Archivierung
Alle Aufnahmen, Mischelemente, Fotos, Videos oder sonstige Daten werden nach Fertigstellung des Auftrages soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nach eigenem Ermessen von „SW“ archiviert und gespeichert. Es besteht aufgrund der großen Datenmengen keine Verpflichtung zur Archivierung der Daten.

14. Haftung
Bei nachweißlich entstanden Schäden innerhalb des Veranstaltungsortes haftet immer der Auftraggeber oder ersatzweise der durch den Kunden ermittelte Schadensverursacher.

Für mitgebrachte Instrumente, Equipment, Wertgegenstände und die Benutzung der Garderobe übernimmt „SW“ keine Haftung.

Der Versand und Transport aller Materialien und Daten erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. „SW“ übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verlust dieser Gegenstände oder Daten.

15. Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Braunschweig.

16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit der Bestimmungen bzw. der übrigen Teile solcher Bestimmungen nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame ersetzt, die dem verfolgten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.